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Fragwürdige Verkehrsbeschilderung in der Tal- und Mühlenstraße

  • brucksch3
  • 9. Nov. 2016
  • 2 Min. Lesezeit

Bei der Überprüfung der „Verkehrlichen Untersuchung zum Bauvorhaben“, die im Rahmen der angeblichen Machbarkeitsstudie erstellt wurde, wird derzeit die aktuelle Verkehrssituation in der Tal-und Mühlenstraße durch die Bürgerinitiative Talstraße-Mühlenstraße untersucht. Hierbei gilt der Verkehrsbeschilderung und dem Baustellenverkehr besondere Beachtung.

Sowohl die Verkehrsbeschilderung in der Tal- und Mühlenstraße wie auch die Baubeschilderung in der Mühlenstraße geben Rätsel auf. Sie zeigen eine teilweise verwirrende und nicht regelkonforme Ausgestaltung. Anwohner der Tal- und Mühlenstraße zogen Polizei und Verkehrsexperten zu Rate, die dies bestätigten. Auch das Ordnungsamt der Stadt Achern, das für die Beschilderung zuständig ist, wurde von mehreren Seiten auf die Sachverhalte hingewiesen.

Tatsache ist, dass in der Talstraße, je nach Abschnitt und Fahrtrichtung drei Geschwindigkeiten gelten: 30, 40 und 50 km/h. Das Kuriose dabei ist, dass Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder teilweise schon nach 1-2 m ihre Gültigkeit verlieren. Da verwundert es auch kaum, dass die 30- und 40-km-Begrenzung auch kaum eingehalten wird. Insbesondere der Bau- und Lieferverkehr hält sich selten an die Tempolimits.

Eine solche verwirrende Verkehrsleitung hätte im Rahmen der Verkehrlichen Untersuchung auffallen müssen. Wenn diese offensichtlichen Mängel bei der Verkehrsbeschilderung und Verkehrsführung im Rahmen von „Verkehrliche Untersuchungen“ nicht auffallen, so stellt sich an dieser Stelle die Frage nach der Qualität und Belastbarkeit einer solchen Untersuchung.

Hinzu kommt die unkonventionelle und wilde Baubeschilderung in der unteren Mühlenstraße. Nachfragen beim Ordnungsamt ergaben, dass nur eine begrenzte einseitige Sperrung genehmigt sei. Hier werden aber seit Wochen Vollsperrung mit wilder, unvollständiger oder überhaupt keiner Beschilderung durchgeführt, was durchweg für kritische und gefährliche Verkehrssituationen führt.

Ebenso ist auffällig, dass ständig gegen die 16 to Begrenzung an der Johannesbrücke verstoßen wird. Die Brücke wird von deutlich schwererem Bauschwerlastverkehr überfahren.

Hier stellt sich die Frage, ob sich mittlerweile Bauschäden an der Brücke ergeben haben? Und, warum werden kontinuierliche Rechtsverstöße geduldet? Wer trägt die Haftung bei hierdurch entstehenden Schäden oder Unfällen?

Über die Vorkommnisse wurde schon vielfach Beschwerde durch die Anwohner der Tal- und Mühlenstraße an offizielle Stellen geführt. Reaktionen sind bisher aber noch nicht erkennbar.

 
 
 

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