Gravierende Mängel der angeblichen Machbarkeitsstudie
- brucksch3
- 19. Okt. 2016
- 2 Min. Lesezeit

Eine erste fachliche Sichtung der als Machbarkeitsstudie und der als „Untersuchungen“ und als „Studien“ bezeichneten Ausarbeitungen zu verkehrlichen, ökologischen und schalltechnischen Situationen im Planungsgebiet Kirchbühnd durch die Bürgerinitiative zeigt gravierende Mängel und erhebliche Lücken der Untersuchungen auf. Grundsätzlich handelt es sich bei keinem der gesichteten Dokumente um ein Gutachten. Es sind vielmehr Ergebniszusammenfassungen von Untersuchungen und eingeholten Informationen und Befragungen, deren Richtigkeit und Gültigkeit mehr als fraglich erscheint. Die Ergebniszusammenfassungen sind betitelt als: (1) Abschlussbericht der Grundstücksverfügbarkeit / Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung einer Erschließungsmaßnahme, (2) Erläuterungsbericht zur Verkehrliche Untersuchung zum Bauvorhaben Kirchbühnd, (3) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und (4) Schalltechnische Untersuchung im Neubaugebiet Kirchbühnd.
Insgesamt kann aber von einer Machbarkeitsstudie keine Rede sein. Eine Machbarkeitsstudie umfasst die die Vorab-Überprüfung von geplanten Projekten und Vorhaben, um deren Machbarkeit und Umsetzbarkeit auf der Grundlage bestehender Risiken und Rahmenbedingungen einzuschätzen. Sie prüft also ob ein Vorhaben innerhalb der gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen überhaupt durchführbar ist. Die Mindeststandards für Machbarkeitsstudien sind in Normen und Vorgaben hinterlegt. Was vom Ortschaftsrat als Machbarkeitsstudie bezeichnet und akzeptiert wird, ist weit von dem entfernt, was als Mindeststandard für eine Machbarkeitsstudie vorausgesetzt wird.
Offensichtlich wurden die oben genannten Untersuchungen auch im Auftrag eines kommunalen Beratungsunternehmens durchgeführt und nicht im Auftrag der Stadt Achern resp. der Ortsverwaltung Fautenbach. Dieses Beratungsunternehmen zeichnet auch für die sogenannte Machbarkeitsstudie Kirchbühnd verantwortlich.
Erwähnenswert hierbei ist, dass das beauftragte Beratungsunternehmen, das diese Untersuchungen in Auftrag gegeben hat, auch als Auftragnehmer für die Baulanderschließung und Bauleitplanung tätig ist und sich bereits als Vertragspartner einer späteren Baugebietsentwicklung Kirchbühnd sieht. Letzteres geht aus den der Bürgerinitiative überlassenen Unterlagen hervor.
Interessant ist auch, dass das Kerndokument, der „Abschlussbericht der Grundstücksverfügbarkeit / Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung einer Erschließungsmaßnahme“ allseitig den Vermerk „Entwurf“ trägt. Dies wiederum bedeutet, dass der Ortschaftsrat am 11.10.16 auf Basis eines Entwurfs entschieden hat, was zusätzliche Fragen nach seinem Sorgfalts- und Rechtsverständnis aufwirft. Offensichtlich sollte der Beschluss schnellstmöglich „durchgewinkt“ werden, ohne eine Beteiligung der betroffenen Anwohner zu ermöglichen.
Die Fautenbacher Bürgerinitiative Talstrasse-Mühlenstrasse hat daraufhin entschieden, einen Untersuchungsausschuss zu gründen und sich in den nächsten Wochen unter Einbeziehung von externen Experten mit den vorliegenden Untersuchungen und Studien auseinander zu setzen. Die Ergebnisse hierzu werden veröffentlicht.




















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